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aktuelle Corona-Regelungen in Bayern: Änderungen ab 16.11.2021

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Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen, hat die bayerische Regierung ihre Corona-Maßnahmen weiter verschärft:

  • Die 2G-Regel wird ausgeweitet: Ab sofort greift die 2G-Regel auch in der Innengastronomie sowie in Hotels und Pensionen: Zugang haben dort nur Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind von der 2G-Zugangsbeschränkung Kinder unter zwölf Jahren. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf bei Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses sowie eines negativen PCR-Tests Zutritt erhalten. Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche als Zuschauer in Stadien, Clubs, Konzerten etc.  
  • FFP2-Maskenpflicht auch bei 2G:

    Zum Beispiel bei Veranstaltungen, im Kino und Theater - außer ein Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten. In der Gastronomie können Gäste die FFP2-Maske an ihrem Platz abnehmen. Darüber hinaus neu: Die Maskenpflicht bei verpflichtendem 2G wird auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen unter freiem Himmel ausgeweitet. Sie gilt dort nun auch außerhalb von Eingangs- und Begegnungsbereichen.

  • Freiwillige 2G plus Regelung für Betreiber von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen: Bei der 2G plus Regelung haben alle Zugang, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen Schnelltest vorweisen können. Dabei entfällt die Maskenpflicht. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber können Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, bei Vorlage eines negativen PCR Testnachweises ausnahmsweise zulassen.

Weitere Informationen unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus.

 

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